Anpassungslehrgang MTL

Anpassungslehrgang für ausländisch erworbene MTL-Abschlüsse

Das DIW-MTA ist seit 2019 anerkannter Träger zur Durchführung von Anpassungslehrgängen für ausländisch erworbene MTL-Abschlüsse im Land NRW. Nach erfolgter Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf Ende Oktober 2019 konnte der modular aufgebaute Lehrgang im Juli 2020 in Köln starten. Seit 2023 ist das DIW-MTA nun auch anerkannter Träger für Hamburg. Aber auch die Teilnahme am Anpassungslehrgang von Antragsstellenden aus anderen Bundesländern ist möglich. Sprechen Sie uns hierzu an.

In den Fachgebieten Medizinische Mikrobiologie, Hämatologie/Hämostaseologie/ Immunhämatologie, Klinische Chemie und Histologie/Zytologie belegen die Teilnehmenden nach etwaiger Vorgabe Ihres Feststellungsbescheides die erforderlichen Module. Kolleg/-innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss der dem MTL-Beruf vergleichbar ist und die in Deutschland als Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik bzw. als Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik arbeiten wollen, sind angehalten, einen Antrag auf „Feststellung der Gleichwertigkeit nicht-akademischer Heilberufe“ bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes zu stellen.

Der Anpassungslehrgang findet zum größten Teil online statt. Die Kurse der Klinischen Chemie finden derzeit vor Ort als Präsenzkurse statt. Das ermöglicht auch die Teilnahme von Antragsstellenden aus anderen Bundesländern in Deutschland. Fragen Sie einfach bei uns an, ob eine Teilnahme für Sie möglich ist.

Das DIW-MTA startet zugleich einen Aufruf an Laboratorien/Kliniken im Raum NRW, Hessen, Niedersachsen und Hamburg sich als Praktikumsstelle für den praktischen Anteil des Lehrgangs anzubieten, um gleich den Kontakt mit potentiellen neuen Fachkräften zu bahnen.

Informationsflyer zum Anpassungslehrgang

Kollegen/-innen, die ihre Ausbildung in einem MTL-vergleichbaren Beruf im Ausland (insbesondere im Nicht-EU-Ausland) abgeschlossen haben, können durch einen solchen Anpassungslehrgang jene Kompetenzen erweitern bzw. kompensieren, die ihnen aufgrund der Unterschiede zur hiesigen deutschen Ausbildung fehlen, so dass sie nach Abschluss der Anpassungsqualifikation, die durch ein behördliches Verfahren festgestellt wird, einen vollwertigen MTL-Abschluss erlangen können.

Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erteilt die Behörde die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung. Im Anerkennungsverfahren durch die Behörde werden die Module festgelegt, die zur Anerkennung als MTL notwendig sind. Das können je nach Vorbildung einzelne Module im Anpassungslehrgang sein, ein gesamtes Fach oder mehrere Fächer sowie zumeist ein umfangreiches Berufspraktikum.

Die Kollegen/innen werden in kompakten i.d. R. zweitägigen Seminaren Lernpakete absolvieren, die auf ihren individuellen Fortbildungsbedarf abgestimmt sind. Im Gegensatz zu bislang üblichen Angeboten müssen die Antragssteller nicht die MTLA-Schule besuchen und quasi eine neue Ausbildung absolvieren. Die Lernpakete werden individuell auf die Bedürfnisse der Antragssteller zugeschnitten. So kann ein Lehrgang zum Beispiel in sechs bis max. 12 Monaten absolviert werden.

Die Module (20 Stunden pro Modul) finden überwiegend im Onlineformat statt. Über das Videokonferenzsystem Zoom lernen die Teilnehmenden zusammen mit dem geschulten Lehrenden und erwerben gleichzeitig weitere wichtige digitale Kompetenzen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Anpassungslehrgang am DIW-MTA sind daher:

  • eine stabile Internetverbindung
  • PC / Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie eine
  • "digitale Motivation" zur Teilnahme

 

Zunächst ist ein Antrag beim Landesprüfungsamt zu stellen. Anschließend erhalten die Antragsstellenden einen sogenannten Feststellungsbescheid durch die Behörde. Dieser legt fest, wie viele Stunden Anpassungsbedarf in Theorie bzw. Praxis der jeweilige Antragsstellende zu absolvieren hat. Der Bescheid ist an das DIW-MTA zu senden. Hier werden alle weiteren Unterlagen geprüft und die Geschäftsstelle des DIW-MTA nimmt Kontakt mit der betreffenden Person auf, um weiteren Beratungsbedarf zum Thema abzudecken. Die zum Anpassungslehrgang gehörige Praktikum ist durch die Antragstellenden i.d.R. selbst zu organisieren. Gegen einen Aufpreis kann auch die Praktikumsstelle durch das DIW-MTA gestellt werden. Der Arbeitgeber, die Leitende MTL und auch alle anderen Mitarbeitenden sollten im Idealfall unterstützend mitwirken. Dies kann zum Beispiel im Rahmen bereits existierender Einarbeitungspläne erfolgen. Besonders wichtig ist auch die sprachliche, sowie fachsprachliche Unterstützung, denn die Teilnahme am Anpassungslehrgang setzt Deutschkenntnisse auf einem B2-Niveau voraus. Hierfür besteht eine Nachweispflicht durch den Teilnehmenden.

Zusammenfassung der erforderlichen Unterlagen für das DIW-MTA:

  • Feststellungsbescheid (Defizitbescheid) der zuständigen Behörde in Kopie
  • B2-Zertifikat in Kopie

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen im PDF-Format an anerkennung@diw-mta.de oder per Post an: DIW-MTA, Welserstraße 5-7, 10777 Berlin.

Wenn Sie in Deutschland als MTL arbeiten möchten, benötigen Sie eine Berufserlaubnis nach dem MT-Gesetz. Zur Erlangung der Berufserlaubnis, ist ein Antrag auf "Feststellung der Gleichwertigkeit" bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten bzw. wohnen. In Nordrhein-Westfalen ist das die Bezirksregierung in Düsseldorf, Dezernat 24
https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Anerkennung-au…
Im Feststellungsbescheid werden, je nach Herkunftsland (EU- oder Drittstaat), individuelle Auflagen für die Gleichwertigkeit gemacht und Sie haben immer zwei Optionen, um die Berufserlaubnis zu erlangen.

Möglichkeiten für EU - Bürger (§25a MTA - APrV):

Sie stellen sich einer mündlichen Eignungsprüfung in den von der Behörde vorgegeben Fachgebieten.

Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang teil, der vom DIW-MTA angeboten wird.


Möglichkeiten für Bürger aus Nicht - EU -Staaten (§25b MTA - APrV):

Sie stellen sich einer Kenntnisprüfung (praktische Prüfung mit Prüfungsgespräch) in den von der Behörde vorgegebenen Fachgebieten.

Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang teil, der vom DIW-MTA angeboten wird. Der Anpassungslehrgang endet dann mit einem Abschlussgespräch.

Vor Beginn einer Maßnahme müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, für welche Option Sie sich verbindlich entscheiden. Nach Beginn der Maßnahme ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Das DIW-MTA bietet seit Juli 2020 Anpassungslehrgänge berufsbegleitend für MTL an. Der Lehrgang ist dabei modular aufgebaut und erlaubt die individuelle Belegung einzelner Module, je nach Vorgaben des Bescheides der zuständigen Behörde. Alle Module sind inhaltlich eigenständig. Aus diesem Grund ist ein Einstieg in den Lehrgang jederzeit möglich. Ein Modul setzt sich aus 20 Unterrichtseinheiten (á 45min) des jeweiligen Faches zusammen. In der Regel findet das 20-stündige Modul an zwei Tagen, jeweils ganztägig, statt. Da der Anpassungslehrgang berufsbegleitend sein soll, finden die Termine in der Regel am Wochenende statt oder unter der Woche am Abend. Es kann aber auch je nach Modulkonzept zu Abweichungen kommen.

Alle Lehrgangsunterlagen und die Kommunikation mit den Lehrenden findet über unsere Lernplattform www.studip.diw-mta.de statt. Eine entsprechende technische Ausstattung ist damit zwingend notwendig.

Sie haben die Möglichkeit den Lehrgang als Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung zu absolvieren.

Insgesamt finden die Anpassungslehrgänge zum großen Teil auch online statt. Daher benötigen Sie entsprechende Geräte (Laptop, Tablet mit Mikrofon- und Kamerafunktion) und einen stabilen Internetzugang.

Der Anpassungslehrgang (theoretische Module) haben einen Maximalumfang von 440 Stunden. Hier werden die Stunden je nach Fach aufgeteilt in:

  • Histologie mit 120 Stunden
  • Klinische Chemie mit 80 Stunden
  • Mikrobiologie mit 120 Stunden und
  • Hämatologie mit 120 Stunden

Je nach Feststellungsbescheid kann die Länge bzw. der Umfang des Anpassungslehrgangs für jeden Teilnehmenden unterschiedlich ausfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Bescheid in Kopie zusenden.

Lehrgangskosten
Folgende Leistungen kann Ihnen durch das DIW-MTA im Rahmen des Lehrganges in Rechnung gestellt werden:

  • Kosten für einzelne Module, je nach Bescheid der zuständigen Behörde.
  • Pauschale Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr für die individuelle Prüfung Ihres Bescheides, Bereitstellung von Lehrgangsunterlagen, Kommunikation mit Behörden, Beratungsleistungen etc.
  • Vermittlungsgebühren für Praktika in Wohnortnähe (optional)
  • Kosten für die individuelle Betreuung während der Praktika (optional, wenn Betriebe dies in Rechnung stellen)
  • Prüfungsgebühren (z.B. Abschlussgespräche)

Da die Kosten individuell nach den Vorgaben des Bescheides und ggf. bereits vorhandener Praktika stark variieren können, ist eine genaue Kostenaufstellung erst nach Eingang des Bescheides möglich. Bei Inanspruchnahme ALLER möglichen Leistung können die Kosten bis zu 10.000€ betragen.

Finanzierung
Der Lehrgang ist nicht staatlich finanziert und nicht AZAV-zertifiziert. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Lehrgangsfinanzierung:

  • Sie haben einen Arbeitgeber, der Sie bereits während des Lehrganges einstellt und die Kosten im Rahmen einer Weiterbildung übernimmt.
  • Sie beantragen eine Förderung durch das IQ - Netzwerk NRW (www.iq-netzwerk-nrw.de) bzw. des IQ-Netzwerkes Ihres Bundeslandes
  • Ihr zuständiges Jobcenter bewilligt die Maßnahme im Rahmen einer "Freien Förderung".

Der Anpassungslehrgang kann erst starten, wenn von Ihrer Seite die Finanzierung geklärt ist und Sie uns eine Kostenübernahme schriftlich zusenden.