Förderung / Stipendium
In einigen Bundesländern ist Bildungsurlaub bzw. Arbeitnehmerfreistellung möglich.
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die die Teilnahme an beruflicher, politischer oder auch allgemeiner Weiterbildung ermöglicht. Damit Sie Bildungsurlaub (Arbeitnehmerfreistellung) in Anspruch nehmen können, müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens müssen Sie den Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig kommunizieren und zum anderen muss das DIW-MTA bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, dass die Maßnahme (Seminar) als bildungsurlaubsfähige Veranstaltung anerkannt wird.
Haben Sie daher den Wunsch, Bildungsurlaub/Arbeitnehmerfreistellung für ein bestimmtes Seminar beim DIW-MTA zu beanspruchen, informieren Sie uns frühzeitig mindestens jedoch 3 Monate vor dem Beginn des Seminars. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen nur einen Überblick. Da die Regelungen bundeslandspezifisch sind, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des DIW-MTA, um nähere Informationen zu erhalten.
Bundesland
(Sitz des Arbeitgebers, Dienststelle)
Anspruch für Beschäftigte
Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hamburg
10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Hessen, Saarland, Mecklenbug-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
5 Tage pro Jahr
Nordrhein-Westfalen
5 Tage pro Jahr (Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden)
Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Bayern
Hier existiert kein Bildungsurlaubsgesetz, das heißt jedoch nicht, dass eine Bildungsfreistellung in diesen Bundesländern unmöglich ist. Meist unterstützen die einzelnen Unternehmen ihre Beschäftigten, wenn es um die Aneignung beruflicher Qualifikationen geht. Freistellungen und Finanzierungsmöglichkeiten sind grundsätzlich individuell mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und abzusprechen. Fragen Sie dazu in Ihren Personalbüros oder den Betriebs- und Personalräten Ihres Unternehmens nach.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen. Dort werden sie bereits seit langem finanziell gefördert. Es gibt sie auch in Krankenhäusern, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Besondere Befähigung zeigt sich in der Berufspraxis zwar anders als bei wissenschaftlicher Arbeit, sie verdient aber ebenso Anerkennung und Förderung. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gestartet. Dieses Programm fördert gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Seit 1. Juli 1999 können auch besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen in die Begabtenförderung berufliche Bildung aufgenommen werden.
Wer kann gefördert werden?
Junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen (z.B. MTLA, MTRA, MTAF oder VMTA), die ihre Abschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben oder die ihre Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen können. Achtung: Das Vorliegen einer dieser Kriterien garantiert Ihnen nicht automatisch die Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung. Häufig liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet dann ein Auswahlverfahren
Muss ich eine Altersgrenze beachten?
Die Bewerber dürfen bei Aufnahme in das Programm noch keine 25 Jahre alt sein (Anrechnungszeiten wie der Besuch beruflicher Vollzeitschulen, FSJ, Grundwehr- oder Zivildienst und Erziehungsurlaub können bis zu drei Jahre geltend gemacht werden).
Muss ich Bewerbungstermine beachten?
Ja! Bewerbungsschluss: 15. Februar – Aufnahmetermin: 1. April (Förderzeitraum endet am 31.12. des übernächsten Jahres, entspricht ca. 3 Jahre)
Was wird gefördert?
Durch Kostenzuschüsse werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Spektrum konkreter Maßnahmen ist groß: fachbezogene und fachübergreifende berufliche Weiterbildungen (z.B. sämtliche Fachqualifikationen und Studienlehrgänge des DIW-MTA sind förderungsfähig). Das Programm will jedoch nicht nur Kenntnisse vermitteln, sondern auch Kompetenzen steigern, zum Beispiel die Fähigkeit zur Teamarbeit oder zum selbständigen und kritischen Denken (Persönlichkeitsbildung).
Wer zahlt?
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung das Programm für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen durch.
Wieviel Geld kann ich bekommen?
Als Stipendiat/−in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums (max. 3 Jahre) Zuschüsse von insgesamt 5.100 EUR für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 1.700 EUR − bei einem Eigenanteil von höchstens 180 EUR pro Jahr. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 5.100 EUR. Seit 2008 können Sie mit dem Stipendium Ihr berufsbegleitendes Studium finanzieren. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche.
- Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben.
- Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.
Bitte beachten Sie, dass ein Vollzeitstudium nicht förderungsfähig ist.
Wer informiert?
Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung ist Ihre zuständige Stelle. Die notwendigen Unterlagen können Sie telefonisch anfordern (wir bevorzugen die telefonische Anfrage, da wir dann direkt auf Ihre Fragen eingehen können).
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Lievelingsweg 102–104
53113 Bonn
Telefon: 0228/62 93 10
e-mail: info@begabtenfoerderung.de
www.begabtenfoerderung.de
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Investieren Sie in Ihre Zukunft und beantragen Sie den Bildungsscheck. Um die Bedeutsamkeit der Fort- und Weiterbildung in der beruflichen Praxis muss nicht länger diskutiert werden: Kompetente Mitarbeiter/innen, welche mit Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit brillieren, stärken jedes Unternehmen.
Damit mehr Menschen die Chance haben, durch Weiterbildung ihr Potenzial in dieser Richtung auszuschöpfen, bieten die Länder NRW und Brandenburg mit dem Bildungsscheck finanzielle Unterstützung an.
Förderhöhe
Das Land NRW bzw. das Land Brandenburg übernimmt eine Förderung von 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500 EURO pro Bildungsscheck. Die andere Hälfte der Kosten ist selbst zu übernehmen.
Zielgruppe
Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, jungen Existenzgründern, Berufszurückkehrenden, Beschäftige in Mutterschutzurlaub oder Elternzeit und von Firmen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung
Wenn Sie sowohl im laufenden als auch im vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung partizipiert haben und Ihr Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, eine Mitarbeiterzahl von 250 nicht überschreitet, sind Sie zur Inanspruchnahme des Bildungsschecks berechtigt. Zudem können auch nicht in NRW wohnende Beschäftigte einen Bildungsscheck erhalten, aber unter der Bedingung, dass ihre Arbeitsstätte in NRW liegt. Das Land Brandenburg schreibt hingegen vor, dass die Ausstellung eines Bildungsschecks nur gestattet wird, wenn die Beschäftigten hauptwohnsitzlich im Land Brandenburg gemeldet sind. Nebenwohnsitze in anderen Bundesländern spielen keine Rolle.
Frist des Bildungsschecks
Innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Scheck ausgestellt worden ist, muss die gewählte Weiterbildungsveranstaltung beginnen.
Bildungsberatungsstellen
Zur Beantragung des Bildungsschecks suchen Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät über geeignete Weiterbildungsangebote und –anbieter und händigt Ihnen entsprechende Formulare aus.
Weiterbildungsangebote
Im Sinne des Bildungsschecks werden Weiterbildungen in Form von Kursen, Inhouse-Schulungen oder Seminaren mit einem beruflichen Fokus gefördert. Die Weiterbildungsangebote belaufen sich hierbei auf:
- Fremdsprachen-, Deutschkurse für Beschäftigte mit Migrationshintergrund
- Kurse in Form von Fernunterricht, E-Learning, Blended Learning
- Sonstige berufliche Weiterbildungen, die solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung des Wissens fördern: Methodenkompetenzen, Motivation und Befähigung zu kontinuierlichem Lernen, Medienkompetenz, soziale, mathematische oder naturwissenschaftliche Kompetenzen.
Weiterbildungsanbieter
Es können regionale, überregionale und auch grenzüberschreitende Angebote eingeholt werden, unter der Kondition, dass der entsprechende Weiterbildungsanbieter das Verfahren des Bildungsschecks akzeptiert.
Ausführliche Informationen
Brandenburg:
www.esf.brandenburg.de oder unter
www.lasa-brandenburg.de
Bildungsscheck-Hotline des Landes Brandenburg:
0331 6002 333
Die Bildungsprämie ermöglicht mehr Menschen, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens die Kosten einer weiterbildenden Veranstaltung allein nicht übernehmen können, an allgemeiner, beruflicher und politischer Weiterbildung teilzunehmen. Das Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.
Die Bildungsprämie unterstützt die Weiterbildungspartizipation finanziell durch zwei Komponenten:
A) Der Prämiengutschein
Der Bund unterstützt mit dem Prämiengutschein Weiterbildungsinteressierte, indem er die Hälfte der anfallenden Fortbildungskosten, maximal 500 EURO, übernimmt. Die Prämie wird gewährt, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenbetrag geleistet wird. Dieser Gutschein kann einmal im Jahr bei einer von rund 600 existierenden Beratungsstellen in Deutschland beantragt werden. Ins Leben gerufen wurde die Idee zur Bildungsprämie am 1. Dezember 2008.
Zielgruppe:
Die Bildungsprämie richtet sich an Erwerbstätige (Arbeitsnehmer/innen sowie Selbstständige) in Deutschland, die mind. 15 h/ Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Hierzu werden auch Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden, als auch Berufsrückkehrer und mitarbeitende Familienangehörige gezählt. Schüler/-innen, Auszubildende und Rentner können jedoch nicht von der Bildungsprämie profitieren.
Einsatzgebiete:
Der Prämiengutschein ist nicht für freizeitorientierte Weiterbildung, d.h. der privaten Lebensführung gedacht, sondern für den Erwerb beruflicher Qualifikationen. Der Erhalt eines Gutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes, dem die Antragsteller angehören, stattfinden. Die Fortbildung soll solche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die das Ziel einer beruflichen Weiterentwicklung verfolgen. Die Weiterbildung sollte über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus-gehen.
Die Seminare bzw. die Weiterbildungsprogramme des DIW-MTA sind grundsätzlich förderfähig.
B) Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird die vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angesparten Guthaben, um insbesondere langfristigere Weiterbildungen finanzieren zu können, erlaubt.
Zielgruppe:
Von der Idee zum Weiterbildungssparen profitieren all diejenigen, die über ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Das derzeitige Einkommen ist davon unabhängig.
Prämiengutschein und Weiterbildungssparen lassen sich auch miteinander kombinieren. Das heißt, Erwerbstätige können unter Erfüllung entsprechender Konditionen einen Prämiengutschein beantragen und erhalten, gleichzeitig aber auch die verbleibenden Kosten über das Weiterbildungssparen abdecken.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich werden Erwerbstätige gefördert (Angestellte und Selbständige)
Nicht gefördert werden:
- Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
- Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
Wie und bei wem beantrage ich eine Bildungsprämie?
1. Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren sie einen persönlichen Termin.
2. Zum Beratungstermin sollten Sie auf keinen Fall die folgenden Unterlagen vergessen: Lichtbildausweis, Einkommenssteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung, gültige Aufenthaltserlaubnis (für den Fall, dass Sie kein(e) Bürger/-in der Europäischen Union sind).
3. Des Weiteren sollten Sie sich auf den Termin vorbereiten, indem Sie bereits konkrete Vorstellung haben, welche Weiterbildung Sie besuchen möchten. Die Weiterbildungsangebote des DIW-MTA werden bei der Bildungsprämie berücksichtigt.
Weitere Informationen rund um das Thema und eine Übersichtskarte zu den existierenden Beratungsstellen in Deutschland, können Sie sich online unter:
www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline: 0800 2623000 einholen.
Mit der Einführung der Bildungsprämie zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung wird nicht nur an eine verstärkte Weiterbildungsteilnahme appelliert, sondern auch der Wert von Bildung gesteigert.
Gönnen auch Sie Ihrer Bildung eine Prämie!
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Änderungen ab 01.08.2020 auf einen Blick
Allgemeines
- Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung.
-
Ziel des AFBG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung, die Stärkung der Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in Deutschland sowie die Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen.
- Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.
- Das AFBG wird zu 78 Prozent vom Bund (BMBF) und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert.
- 2018 gab es rund 167.000 Geförderte. Seit Bestehen des AFBG (1996), dem heutigen Aufstiegs-BAföG, konnten so mehr als 2,8 Mio. berufliche Aufstiege mit einer Förderleistung von insgesamt rd. 9,2 Mrd. Euro ermöglicht und gefördert werden.
- Das Gesetz gibt es seit 1996. Es wurde 2002, 2009 und 2016 novelliert.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle hierzu:
Weiterführende Informationen im PDF-Format