Fachbereich Praxisanleitung

Fachbereich Praxisanleitung

Durch die Weiterbildung Praxisanleitung sollen Absolventen/-innen in die Lage versetzt werden, Lernende qualifiziert einzuschätzen, zu beurteilen sowie ihr Handeln zu reflektieren. Sie sichern den Lernerfolg, beteiligen sich als Fachpraxisvertreter*innen gemeinsam mit den Lehrenden der Schulen an der staatlichen Abschlussprüfung und stehen mit der Schule regelmäßig in Kontakt. Praxisanleiter/-innen  verfügen daher über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation, d.h. sie entwickeln ein beruflich-pädagogisches Selbstverständnis als Praxisanleiter/-innen und können Anleitungs- bzw. Schulungssituationen angemessen gestalten sowie fach- und situationsgerecht durchführen und auswerten. Die Weiterbildung richtet sich daher insbesondere an MTL, MTR, MTF oder MTV, aber auch andere Gesundheitsberufe, die sich auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit als Praxisanleiter*innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens vorbereiten möchten oder Lehrbeauftragte, die ihre Expertise erweitern und Erfahrung reflektieren wollen.

Bitte beachten Sie, dass die Rolle der Praxisanleitung in den meisten Berufsgesetzen/Ausbildungsverordnungen an die Berufsberechtigung im anzuleitenden Gesundheitsberuf ist. Bitte informieren Sie sich über die rechtlichen Regelungen zur Bestellung der Funktion der Praxisanleitung.  Wenden Sie sich ggf. an die Geschäftsstelle oder Ihre Schule für die Sie die Praxisanleitung ausüben möchten.

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MTA-Weiterbildung Praxisanleitung & Mentoring - Karriereweg am/mit dem DIW-MTA

Einzelseminare

Grundlegend besteht immer die Möglichkeit einzelne Seminare zu besuchen. Frischen Sie ihr Wissen auf oder besuchen Sie einzelne Module um sich diese zu einem späteren Zeitpunkt anrechnen zu lassen.

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