Informationen für Teilnehmer/-innen

Informationen für Teilnehmer/-innen

Durch den Besuch zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Kongressen, Fachtagungen, Symposien und Workshops sammeln Sie als Berufsangehörige der MTA-Berufe wertvolle Credits (CP), die Sie zu Ihrem persönlichen Fortbildungszertifikat führen.

Das Fortbildungszertifikat erhalten Sie, wenn Sie zertifizierte Veranstaltungen (Veranstaltungen, die von uns aufgrund einer Qualitätsrichtlinie anerkannt wurden) besucht haben und durch Ihre Teilnahme mindestens 90 Credits in verschiedenen Kategorien erreicht haben.

Ein Fortbildungszertifikat gibt es nicht nur für MTA-Berufe, sondern ist schon bei anderen Berufsgruppen wie der Ärzteschaft, den Pflege- und Therapieberufen oder den PTA längst eingeführt worden. So demonstrieren Sie als Berufsangehörige/r,  dass Sie fachlich “up to date” sind und weisen nach, dass Sie sich regelmäßig fachlich und überfachlich fortgebildet haben.

Sammeln Sie Credits und registrieren Sie sich für den Erwerb Ihres persönlichen Fortbildungszertifikats. Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie gerne.

Zum Freiwilligen Fortbildungszertifikat

So werden Sie Teilnehmer/-in für das Freiwillige Fortbildungszertifikat:

1) Registrieren Sie sich online, indem Sie Ihre Daten in das Formular eintragen.

2) Laden Sie Ihren Berufsnachweis in pdf-Form hoch.

3) Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen erhalten Sie einen ersten Satz Barcodetiketten, den Sie bitte bei allen zertifizierten Veranstaltungen in der Liste für das Freiwillige Fortbildungszertifikat (nicht Ärztekammer!) einkleben. Die Veranstaltung wird Ihnen dann automatisch gutgeschrieben. Alternativ können Sie die Veranstaltung auch bis zu 3 Jahre rückwirkend melden, indem Sie sie aus der Veranstaltungsliste auswählen und Ihre Teilnahmebescheinigung mit hochladen.

Es ist ein Nachweis über die erfolgreiche Prüfung als staatlich anerkannte/r Technische/r Assistent/-in in der Medizin (MTLA, MTRA, MTAF, VMTA bzw. sonstige TA, die auf dem Gebiet der Medizin tätig ist), alternativ ein Nachweis über ein adäquates abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Bachelor in Biomedizinischer Analytik, Radiologietechnologie), zu erbringen.

Andere Berufe können nur für den begründeten Einzelfall und auf Antrag die Registrierung durchführen.

Die Registrierung ist für Mitglieder von DIW-MTA bzw. DVTA kostenfrei und gilt für die Dauer der Mitgliedschaft.

Die Registrierung für Nichtmitglieder ist kostenpflichtig (150 EUR) und für 3 Jahre gültig.

Der Nachweis muss bei der Registrierung als pdf hochgeladen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch einen Satz Barcodeetiketten per Post.

Das freiwillige Fortbildungszertifikat für MTA-Berufe wird ausgestellt, wenn die geforderte Punktzahl von 90 Credits in einem vorgegebenen Kategorienverhältnis erreicht ist. Nur bepunktete (zertifizierte) Veranstaltungen werden berücksichtigt.

Der/ die Teilnehmer/-in einer anerkannten Veranstaltung muss während der Fortbildungsmaßnahme seinen Barcode in eine Anwesenheitsliste kleben. Die Punkte werden ihm automatisch gutgeschrieben. Alternativ kann der Teilnehmer nach Abschluss der Maßnahme diese auch online melden und seine Teilnahmebescheinigung, aus der die Credits und die Veranstaltungsnummer (vergeben vom DIW-MTA) hervorgehen, in pdf-Form mit hochladen.

Nicht zuvor zertifizierte Veranstaltungen bedürfen einer nachträglichen Prüfung, die grundsätzlich gebührenpflichtig ist (1,50 EUR pro anerkanntem credit). Hat der/ die Teilnehmer/-in die erforderliche Punktzahl (Credits) erreicht, wird ohne weitere Aufforderung das freiwillige Fortbildungszertifikat erteilt. Der Teilnehmende erhält per Email eine pdf-Version zum Ausdrucken, kann aber das Zertifikat auch jederzeit in seinem Online-Konto abrufen. Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt 3 Jahre.

Wurde ein Zertifikat ausgestellt, sammelt der/ die Teilnehmer/-in automatisch für das neue Zertifikat. Dieses kann auch vor Ablauf der 3 Jahre neu ausgestellt werden. Somit ist das Führen mehrerer aktueller Zertifikate möglich.

Das Fortbildungszertifikat ist kein führbarer Titel. Es kann jedoch im Rahmen des Qualitätsmanagements der Dienststelle zur Veröffentlichung mitgeteilt werden und weist Sie als Berufspraktiker/-in aus, da Sie ihrer beruflichen Selbstverpflichtung in geeigneter Weise nachgekommen sind und somit ihren individuellen Beitrag zu einer guten Versorgungsqualität durch regelmäßige Fortbildung dokumentieren. Arbeitgeber haben über einen auf dem Zertifikat ausgewiesenen Link und einer Verifikationsnummer die Möglichkeit, die Echtheit des Zertifikats online zu überprüfen. Das Fortbildungszertifikat ist daher ein Bonussystem, dass sich positiv auf ihre Beschäftigungsfähigkeit auswirken wird.

DIW-MTA und DVTA haben eigens für die Erteilung des freiwilligen Fortbildungszertifikats eine Fortbildungsordnung sowie eine Ordnung über die Bearbeitungsentgelte erlassen, die alles Notwendige regelt. Der Basiswert für Fortbildungsaktivitäten ist die Fortbildungseinheit. Diese entspricht in der Regel einer Unterrichtsstunde (45 Minuten). Für jede zertifizierte Fortbildungseinheit gibt es ein „Credit“ (CP).
Für die Erteilung eines Fortbildungszertifikats sind 90 Credits (CP) nachzuweisen. Die Fortbildungseinheiten sind kategorisiert (Kategorien A bis H) und gewichtet. Wir unterscheiden analog zu bereits existierenden Bewertungssystemen der Ärzteschaft acht verschiedene Kategorien von Bildungsmaßnahmen.

Ihre Fort- und Weiterbildungsaktivitäten sollen dabei sowohl den fachspezifischen als auch fachübergreifenden und multidisziplinären Kenntniserwerb einschließlich notwendiger praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten umfassen, die in den Arbeitsfeldern der MTA-Berufe von Belang sind. Diese Aktivitäten sollten dabei ausgewogen und arbeitsfeldübergreifend sein.

Hier finden Sie die Kategorien zusammengefasst.

Für die Erteilung des Zertifikats müssen in bestimmten Kategorien Mindestpunkte (20 Credits) erreicht werden (Kat. C bzw. H). Ein Unterschreiten führt zur Nicht-Erteilung des Zertifikats, selbst wenn die Gesamtpunktzahl erreicht ist. Für andere Kategorien gelten maximal anrechenbare Punktangaben. Ein Überschreiten der erforderlichen Credits hat keine Auswirkung auf die Erteilung des Zertifikats. Die Punkte können auch nicht „bevorratet“ werden.

Kategorie A, B, D, F => max. 70 CP von 90 CP

Kategorie E => max. 30 CP von 90 CP

Kategorie C, H => mind. 20 CP von 90 CP (max. 90 CP)

Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich auf Antrag des Veranstalters gemäß § 9 der Fortbildungsordnung. Näheres zur Zertifizierung von Veranstaltungen der Fortbildungsanbieter wird im Abschnitt B erläutert. Die Anrechnung bereits zertifizierter Veranstaltungen auf das Fortbildungszertifikat ist daher für die Berufsangehörigen kostenfrei. Ebenso werden stets Veranstaltungen von DIW-MTA und DVTA ohne Gebühr nachträglich zertifiziert. Berufsangehörige, die das freiwillige Fortbildungszertifikat erwerben wollen, können auf Antrag ebenfalls Fortbildungsaktivitäten zertifizieren lassen, sofern der Veranstalter bisher keine Zertifizierung beantragt hat. Jede Anerkennung ist dann jedoch kostenpflichtig (1,50 EUR pro anerkannter Credit). Die Meldung sämtlicher Veranstaltung, die dem Punktekonto gutgeschrieben und die für die Erteilung des Zertifikats berücksichtigt werden sollen, müssen ausschließlich über diese Plattform gemeldet werden.

Die Registrierung für das Freiwillige Fortbildungszertifikat ist für Mitglieder des DIW-MTA und des DVTA kostenfrei und für die Dauer der Mitgliedschaft gültig. Für Nichtmitglieder bertragen die Kosten 150,- EUR bei Registrierung (3 Jahre gültig).

Die Veranstaltungen des DIW-MTA, des DVTA, der DVTA Bildungsgesellschaft mbH und mit diesen kooperierende EInrichtungen, ebenso alle bereits anerkannten Veranstaltungen werden kostenlos anerkannt

Für nicht-zertifizierte Veranstaltungen betragen die Kosten 1,50 EUR pro Credit Point.

Die Erteilung des Freiwilligen Fortbildungszertifikats ist für Mitglieder des DIW-MTA und des DVTA kostenlos. Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von 50,- EUR erhoben.