DIW-MTA Akademie GmbH - Voraussetzungen und Ablauf

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Um prüfen zu können, ob unsere Qualifikationsmaßnahmen für Sie bzw. Ihre zukünftigen Mitarbeitenden geeignet sind, benötigen wir im ersten Schritt den Feststellungsbescheid der jeweils zuständigen Landesbehörde. Da jede Landesbehörde eigene Vorgaben macht, werden hier die ersten Weichen gestellt.

Nach Prüfung des Bescheides führen wir in aller Regel ein sogenanntes Einstufungsgespräch als Online-Interview durch. In diesem Gespräch stellen wir fest, ob die im Bescheid angenommenen Defizite bestehen und ob das Sprachniveau für den Unterrichtsbesuch bereits ausreichend ist.

Im Anschluss geben wir Ihnen und der zuständigen Behörde eine Empfehlung zur Durchführung der Qualifikationsmaßnahme. Dazu gehört u.a. die Einschätzung, ob eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang empfehlenswert ist und welchen Umfang die Qualifikationsmaßnahme haben sollte, damit die Antragsstellenden am Ende die Prüfungen sicher bestehen können.

Hat die Antragsstellende Person die Entscheidung für einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung getroffen UND stimmt die zuständige Behörde unserer Lehrgangsempfehlung zu, kann die Qualifikationsmaßnahme begonnen werden.

Der theoretische Unterricht findet jeweils als berufsbegleitender Online-Unterricht statt. Alle Teilnehmenden dazu werden auf eine Lernplattform eingeladen, auf der sie alle notwendigen Unterlagen und Skripte zur Verfügung gestellt bekommen.

Für die Teilnahme an den Online-Unterrichten werden eine stabile Internetverbindung sowie ein Rechner oder Tablet mit Mikrofon und Kamera benötigt. Eine Teilnahme über ein Handy ist nicht möglich.

Für Praktika oder die Durchführung der Kenntnisprüfungen sind gem. MTBG Praxisanleitende Personen im Praxisbetrieb bzw. beim Arbeitgeber zwingend erforderlich.
 

Bitte beachten Sie, dass nach der Entscheidung für einen Anpassungslehrgang oder die Kenntnisprüfung bzw. nach einem unternommenen Prüfungsversuch ein Wechsel in das jeweils andere Verfahren nicht mehr möglich ist!
 

Anpassungslehrgang gem. §51 MTBG

Innerhalb des Anpassungslehrganges haben die Teilnehmenden die geforderten Lehrgangsstunden zu erfüllen und den Erfolg im Rahmen eines Abschlussgespräches nachzuweisen.

Jeder Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil des Lehrgangs findet als berufsbegleitender Online-Unterricht statt. Parallel dazu wird der praktische Teil des Lehrgangs in Form von Praktika oder innerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert.

Der Lehrgang endet für Teilnehmende aus sogenannten Drittstaaten mit einem Abschlussgespräch. Das Abschlussgespräch kann, im Falle des Nichtbestehens, einmal wiederholt werden. Sollte auch das zweite Abschlussgespräch nicht erfolgreich sein, kann der gesamte Lehrgang einmal wiederholt werden.
 

Kenntnisprüfung gem. §51 MTBG

Um zu einer Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, existieren keine Vorgaben zur individuellen Vorbereitung.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsteil, entsprechend den Vorgaben des Feststellungsbescheides.

Kenntnisprüfungen dürfen nur von staatlich anerkannten MTR-Schulen oder zugelassenen, geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden. Je nach Bundesland kooperiert hier die DIW-MTA Akademie mit entsprechenden Einrichtungen.

Entsprechend des Ergebnisses aus dem Einstufungsgespräch werden wir den Antragsstellenden ein individuelles Angebot zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung unterbreiten.

Die Kenntnisprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
 

Antragsstellende gem. §50 MTBG

Für EU-Bürger sind die Verfahren für die Durchführung eines Anpassungslehrganges oder einer Eignungsprüfung etwas einfacher geregelt.

Ein Anpassungslehrgang endet, wenn die vorgegebenen Stunden erfüllt und eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahem nachgewiesen wurde.

Die Eignungsprüfung besteht aus einem praktischen Prüfungsteil, gem. der Vorgaben des Feststellungsbescheides.

Alle weiteren Abläufe sind wie oben beschrieben.